Donnerstag, März 28, 2024
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Die Schlichtungsbehörde für Zivilsachen

Napoleon hat bereits vor mehr als 200 Jahren Friedensrichter eingesetzt. Doch seit dem Amtseid anno 1831 haben sich nicht nur deren Aufgabengebiete und Funktionen stetig verändert, sondern auch die Gesetze verändern sich laufend. Seit jener Zeit gleich geblieben ist, dass Friedensrichter die erste Anlaufstelle bei Zivilstreitigkeiten sind.

 

Die schweizweit als Schlichtungsbehörde für Zivilsachen bezeichneten Friedensrichter haben die Aufgabe, in einem obligatorischen vorprozessualen Schlichtungsverfahren aussergerichtlich Konflikte beizulegen. Sie werden vom Stimmvolk gewählt, sind volksnah und lokal verankert.

 

Die Judikative auf Gemeinde-Ebene: Friedensrichter sind auch Richter

Die Bezeichnung «Friedensrichter» erscheint widersprüchlich: denn wo Friede herrschen soll, braucht es keine Richter – wo ein Richter nötig ist, besteht kein Friede. Mit Blick auf die Aufgaben des Friedensrichters – nämlich als Friedensstifter und als Richter zu wirken – ist die Bezeichnung jedoch durchaus richtig.

 

Die Verfahren beim Friedensrichter sind wirtschaftlich und effizient: es gibt keine langen Wartefristen, denn meistens kann ein Verfahren innerhalb von zwei Monaten abgeschlossen werden. Eine Streitbeilegung durch die Schlichtungsbehörde ist im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren sehr kostengünstig, womit Friedensrichter entscheidend mithelfen, teure Prozesse abzuwenden und die nächsten Gerichtsinstanzen administrativ und materiell zu entlasten. Die Gebühren werden von den Gerichtsbehörden festgelegt.

 

Schlichtungsgespräche sind eine vielschichtige Herausforderung

In einem ersten Vermittlungsgespräch wird versucht, die zerstrittenen Parteien auszusöhnen. Dabei wird aber weder die eine noch die andere Partei vertreten oder beraten. Friedensrichter erteilen Auskünfte über örtliche und sachliche Zuständigkeiten oder beantworten allgemeine rechtliche Fragen. Sie unterstehen der Schweigepflicht und nehmen eine neutrale Grundhaltung gegenüber den Parteien ein.

 

Auf Antrag können sie bei allen Geldstreitigkeiten bei einer Streitsumme bis zu 2000 Franken durch Urteil entscheiden. Analog zu einem Gerichtsfall kann ein Friedensrichter Zeugen einvernehmen, Beweise anfordern und muss juristische Begründungen formulieren. Bei einem Streitwert bis zu 5000 Franken kann den Parteien ein Urteilsvorschlag unterbreitet werden, welcher bei Annahme einem rechtskräftigen Entscheid gleichgesetzt ist.

 

50 bis 70 % der Verfahren können auf der Stufe der Friedensrichter abschliessend erledigt werden, was eine grosse Entlastung für die Hauptgerichte bedeutet. In den noch verbleibenden rund 30 % der Fälle, in denen eine Klagebewilligung erteilt werden muss, überlegt sich manche klagende Partei den endgültigen Schritt an das Gericht noch einmal. Denn an der Schlichtungsverhandlung werden Prozessrisiko und -kosten aufgezeigt. Wenn Friedensrichter als Moderatoren und Mediatoren erfolgreich zwischen den Kontrahenten vermitteln können, ist eine solche Win-Win-Lösung nachhaltig, da die Parteien daran konstruktiv mitgewirkt haben und mit dem Protokoll eine rechtsgültig umsetzbare Vereinbarung entstanden ist.

 

Eliane Graf, Friedensrichterin von Schlieren

Seit über 20 Jahren übt Eliane Graf dieses Amt in Schlieren aus. In diesem Zeitraum hat sie rund 3500 Fälle abgeschlossen und findet die tägliche Herausforderung auch heute noch spannend. Um das breite Spektrum ihrer Fälle kompetent behandeln zu können, ist für sie eine stetige Weiterbildung selbstverständlich.

 

In Schlieren, wo viele internationale Firmen, grössere KMU’s sowie mittlere bis kleine Gewerbe- und Gastrobetriebe tätig sind, fallen sehr vielseitige Streitfälle an. Dazu zählen Probleme mit Garantierechten sowie mangelhaft erfüllten Werk-, Kauf- oder Leasingverträgen, aber auch ausstehende Geldforderungen oder Darlehen. In rund 30 % der Klagen geht es um Arbeitsrechtliches: ausstehende Lohnzahlungen, Gratifikationen oder Pönalen sowie unrechtmässige Arbeitsbedingungen, Arbeitszeugnisse und Ähnliches. Wie in anderen Friedensrichterämtern auch zählen in Schlieren erbrechtliche Streitigkeiten, Klagen zu Kinderunterhalt, umstrittene Forderungen aus Konkubinats-Verhältnissen sowie Schadenersatzforderungen zu den mitunter sehr emotionalen und komplexen Geschäften von Eliane Graf.

 

In den vergangenen Jahren hat die Friedensrichterin gesellschaftlich geprägte Veränderungen festgestellt: «Gegenseitiger Respekt und Anstand haben abgenommen; es mangelt oft an Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein. In der heutigen Ego-Gesellschaft wird dadurch das Zusammenleben schwierig, und die Kommunikation ist manchmal schier unmöglich. Es ist wünschenswert, dass diesbezüglich ein allgemeines Umdenken stattfindet.»

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