Freitag, April 19, 2024
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Die Schule Schlieren und der neue Lehrplan 21

2006 hat das eidgenössische Stimmvolk einem einheitlichen Bildungsraum Schweiz zugestimmt.
Auf der Basis des Lehrplans 21, der von der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz ausgearbeitet und von den beteiligten Kantonen genehmigt wurde, wird nun der Volksauftrag umgesetzt.

 

Mit dem Lehrplan 21 orientieren sich die 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantone erstmals an einem gemeinsamen Lehrplan für die Volksschule. Die Ziele und die Dauer der Volksschule werden harmonisiert und dadurch die Mobilität der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrpersonen erleichtert. Zudem bildet der Lehrplan 21 eine einheitliche Grundlage für die Schaffung neuer Lehrmittel und die Ausbildung von Lehrpersonen.

Unsere Umwelt und unsere Gesellschaft haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Die Wissenschaft hat festgestellt, dass sich das Wissen innerhalb von fünf bis zehn Jahren verdoppelt. Neue Erkenntnisse der Hirnforschung und neue elektronische Hilfsmittel, die wir im Alltag häufig benutzen, werden bei der Erstellung von Lehrmitteln und der Unterrichtsgestaltung miteinbezogen. Damit diese neuen gesellschaftlichen Entwicklungen, Anforderungen und Schwerpunkte in allen Kantonen gleichermassen im Unterricht berücksichtigt werden, wurden entsprechende Kriterien im Lehrplan 21 aufgenommen.

Lerninhalte und Unterrichtsverständnis
Der Lehrplan 21 beschreibt, was die Schülerinnen und Schüler in der Schule lernen sollen, um zukünftig mit den Erwartungen und Ansprüchen der Gesellschaft, der Familie sowie dem beruflichen Umfeld umgehen zu können.

Die Lerninhalte sowie die Schulfächer der Volksschule bleiben im Wesentlichen gleich, nur sind die Inhalte neu in Kompetenzformulierungen verpackt. Bei der Vermittlung der Kompetenzen soll noch besser auf die individuellen Voraussetzungen und Ansprüche der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen werden. Dazu werden im Lehrplan 21 Grundanforderungen und weiterführende Kompetenzen formuliert.

Die bisherigen Schulfächer bleiben bestehen. Einen neuen Schwerpunkt gibt es im Bereich «Wirtschaft, Arbeit, Haushalt». Zudem wird der Bereich «Medien und Informatik» aufgewertet.

Wissen anwenden können und wollen – das ist das Ziel des modernen Lernens
Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, dass sich viele Schülerinnen und Schüler kurzfristig zu einem Thema viel Wissen aneignen, dieses aber mittel- und längerfristig nicht abrufen können. Der Lehrplan 21 legt deshalb den Fokus stärker als bisher auf die Anwendung von Wissen. Die Kinder und Jugendlichen erhalten durch reichhaltige Aufgaben vielfältige Gelegenheiten, das Wissen in unterschiedlichen Situationen und in verschiedenen individuellen Anforderungsniveaus anzuwenden. Diese Art von Unterricht weckt die Neugier und erhöht die Motivation. Die Aufgaben, welche den Schülerinnen und Schülern gestellt werden, berücksichtigen die Lernvoraussetzungen und das individuelle Vorwissen, bieten verschiedene Anknüpfungspunkte an, lassen Raum für das Lernen miteinander und vonein­ander und ermöglichen unterschiedliche Bearbeitungen und Lösungen. Das Motto heisst anwenden, handeln und verknüpfen. Reichhaltige Aufgaben werden nicht stereotyp abgearbeitet, sondern helfen, den Zugang zum Wissen zu finden und dieses auch längerfristig anzuwenden.

Mit dieser zeitgemässen Art des Unterrichts sollen Schülerinnen und Schüler Kompetenzen erwerben. Kompetent ist, wer etwas weiss, es anwenden kann und gewillt ist, sein Können auch zu zeigen. Die einzelnen Kompetenzen werden über die ganze Volksschulzeit logisch aufgebaut und detailliert beschrieben. Dadurch wird auch transparent dargelegt, was die Schülerinnen und Schüler am Ende der Schulzeit können sollen.

 

Beispiel eines Kompetenzaufbaus in der Volksschulzeit

Kindergarten/Unterstufe: begegnen und beschreiben
Spielerische Erfahrungen mit magnetischen Kräften:
Beobachtungen im Alltag

Primarstufe: erkennen und anwenden
Elektromagnete nach Anleitung bauen und anwenden:
kleine Experimente durchführen

Oberstufe: Grundlagen verstehen, Anwendungen verstehen
Elektrischer Strom für Licht und Wärme: magnetische und chemische Wirkung in eigenen Experimenten anwenden

 

Bewährtes bleibt erhalten
Trotz dieser Neuerungen im Lehrplan 21 ist die Beziehung zwischen der Lehrperson und den Schülerinnen und Schülern wie bisher ein zentraler Faktor im Unterricht und für die Entwicklung von individuellen Kompetenzen wichtig. Am Betrieb in den Schulzimmern wird sich nichts Wesentliches ändern. Das Einhalten von Regeln, ein rücksichtsvoller und vertrauensvoller Umgang miteinander und ein gutes Unterrichtsarbeitsklima sind weiterhin Voraussetzung für eine gute Entwicklung der Schülerinnen und Schüler. Der Lehrplan soll als inhaltlicher Kompass für Schule und Lehrpersonen dienen. Im Unterricht werden nach wie vor verschiedene Beurteilungsformen eingesetzt. Es werden weiterhin Lernkontrollen, Produkte und Lernprozesse beurteilt. Die Kommunikation erfolgt in der bisherigen Form mit Standortgesprächen und Lernberichten.

An den Selektionskriterien und am Übertritt in die Kantonsschule ändert nichts.

Einführung in Etappen
Die Umsetzung des Lehrplans 21 findet in Etappen statt. Seit 2016 wird die Einführung in den Kantonen und Schulen vorbereitet. Im Schuljahr 2018/19 wird der Lehrplan 21 im Kindergarten sowie in der 1. bis 5. Klasse der Primarstufe umgesetzt. Im Schuljahr 2019/20 folgt die Umsetzung in der 6. Klasse der Primarstufe und der 1. bis 3. Klasse der Sekundarstufe.

Die Lehrpersonen sind gut gerüstet für die Umsetzung. Für den Unterricht im Bereich Medien und Informatik werden von den Lehrpersonen Weiterbildungen besucht. Die Schule Schlieren hat als Grundlage zur Umsetzung des Lehrplans 21 ein IT (Informations-Technologie) Konzept für den Einsatz von elektronischen Geräten entwickelt. Der entsprechende Kreditantrag zur Anschaffung der notwendigen IT Infrastruktur ist zur Zeit im Gemeindeparlament hängig.

Bea Krebs, Schulpräsidentin, ist vom Lehrplan 21 überzeugt:
«Schlieren ist mit der Einführung gut auf Kurs dank der vor­ausschauenden Planung der Schulleitungen, welche für die Umsetzung in den Schulhäusern zuständig sind.»

 

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