Freitag, März 29, 2024
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Max Muster lernt das Betreibungsamt kennen

Manche Leute vergessen ihren Schirm – Max Muster* hat die Rechnung für seinen neuen Fernsehapparat vergessen. Durch eine rasche Bezahlung könnte er die Sache in Ordnung bringen. Aber das Geld ist knapp – sein Gläubiger löst ein Betreibungsverfahren aus.

 

Betreibungsbegehren

Der Gläubiger von Max Muster setzt mit einem Betreibungsbegehren das Betreibungsverfahren in Gang. Dazu füllt er im Online-Schalter des Bundesamtes für Justiz das entsprechende Formular aus.

 
Zahlungsbefehl

Aufgrund des Betreibungsbegehrens stellt das Betreibungsamt Max Muster einen Zahlungsbefehl zu. Es ist die letzte Aufforderung, die geforderte Summe innert 20 Tagen zu bezahlen, ansonsten das Betreibungsverfahren fortgesetzt wird. Eine Betreibung kann übrigens auch ohne vorgängige Mahnung eingeleitet werden.

 
Rechtsvorschlag

Max Muster erhebt innert 10 Tagen Rechtsvorschlag und bestreitet damit seine Schuld. Der Rechtsvorschlag unterbricht die Betreibung.

 
Beseitigung des Rechtsvorschlages

Hat ein Schuldner Rechtsvorschlag erhoben, muss der Gläubiger diesen beseitigen, um mit der Betreibung fortfahren zu können. Das Gesetz sieht drei verschiedene Verfahrenswege vor. Falls die Forderung auf dem Privatrecht beruht, ist zu klären, ob ein gerichtlicher Entscheid oder eine Schuldanerkennung vorliegt. Wenn keine Dokumente dieser Art vorliegen, geht das Verfahren zur Friedensrichterin über. Falls die Forderung öffentlich beurkundet ist, eine unterzeichnete Schuldanerkennung oder ein vollstreckbarer gerichtlicher Entscheid vorliegt, ist für das weitere Verfahren das Bezirksgericht zuständig.
Im Fall von Max Muster geht es um ein privatrechtliches Geschäft. Aufgrund der schriftlich vorliegenden Bestellung von Max Muster kann der Gläubiger die Schuld nachweisen. Demnach müsste sich nun die Friedensrichterin der Sache annehmen.

 
Keine Wohnung ohne «sauberes» Betreibungsregister

In der Zwischenzeit hat Max Muster beschlossen, sich eine neue, günstigere Wohnung zu suchen. Viele Vermieter verlangen heute einen aktuellen Betreibungsregisterauszug. Damit Max Muster zu einem Auszug ohne Einträge kommt, begleicht er rasch seine Schuld und bestellt im Online-Schalter unter www.schlieren.ch seinen Betreibungsregisterauszug.

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