Donnerstag, April 25, 2024
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Vernehmlassung der Steuervorlage 17

Die Limmattaler Wirtschaftsverbände – der Industrie- und Handelsverein Dietikon (IHV), die Wirtschaftskammer Schlieren (WKS), die Vereinigung für Industrie, Dienstleistungen und Handel Spreitenbach (IDH) und der Gewerbeverband Limmattal (GVL) – bezwecken die Förderung von Industrie, Handel und Wirtschaft im Limmattal und die Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder nach aussen.

 

Im Namen unserer insgesamt rund 1‘500 Mitglieder, viele davon familien- und inhabergeführte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), setzen wir uns für attraktive Rahmenbedingungen für die Limmattaler Wirtschaft und für die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Limmattal ein. Dies ist auch unser Ziel bei der derzeit laufenden Vernehmlassung zur Steuervorlage 17 (SV17), an der wir teilgenommen haben.

 

Keine Reform auf dem Buckel der Familienunternehmungen und KMU

Die Schweiz als offene, exportorientierte und international vernetzte Volkswirtschaft tut gut daran, auch in Zukunft über ein ausbalanciertes, international konkurrenzfähiges Unternehmenssteuersystem zu verfügen. Wir begrüssen daher die Einführung neuer international akzeptierter Sonderregelungen in der Besteuerung der Erträge der rund 24‘000 in der Schweiz domizilierten Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften, kombiniert mit kantonalen Gewinnsteuersatzsenkungen. Die Gegenfinanzierung der Reform darf jedoch nicht auf dem Buckel der Familienunternehmungen und KMU erfolgen. Keine Erhöhung der Dividendenbesteuerung und der Kinder- bzw. Ausbildungszulagen Für unsere Mitglieder ist insbesondere die kantonale Gewinnsteuersatzsenkung ein wichtiges Anliegen. Gerade im Kanton Zürich, der mit einer steuerlichen Belastung der Unternehmensgewinne von 21 Prozent einer der teuersten Kantone für Unternehmen in der Schweiz ist, tut eine Senkung des ordentlichen Gewinnsteuersatzes Not.

 

Der Wettbewerbsfähigkeit nicht förderlich sind dagegen die vorgesehene höhere Dividendenbesteuerung und die geplanten höheren Familien- und Ausbildungszulagen. Damit würden insbesondere inhaber- und familiengeführte KMU aus dem gewerblichen Mittelstand zusätzlich belastet. Wir lehnen diese beiden Elemente daher resolut ab.

 

KMU brauchen die Transponierung

Völlig unverständlich für uns ist zudem die Idee, die Transponierungsklausel zu eliminieren. Nicht nur ist diese Massnahme sachfremd, sondern sie nimmt Familienunternehmen dringend notwendige Flexibilität bei der Regelung der Nachfolge. Es ist deshalb auf Anpassungen bei der Transponierung zu verzichten.

 

Hohe Eigenkapitalpolster belohnen statt bestrafen

Die vom Bundesrat im Rahmen der SV17 vorgesehene Anpassung des Finanzausgleichs an die neuen steuerpolitischen Realitäten unterstützen wir grundsätzlich. Allerdings nur unter der Bedingung, dass die Kantone in den kantonalen Umsetzungsvorlagen die Möglichkeit erhalten, das Instrument derzinsbereinigten Gewinnsteuer bei Bedarf fakultativ doch noch einführen zu können. Genauso wie es wichtig ist, mit der SV17 dem Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsstandort Schweiz Sorge zu ragen, gilt dies ebenfalls für den Finanzplatz Schweiz.

 

Gerade für den Kanton Zürich, den grössten Nettozahler in den nationalen Finanzausgleich, wäre dieses Instrument enorm wichtig. Dieses Instrument würde konzerninterne Finanzierungsaktivitäten entlasten und damit Unternehmen belohnen und nicht bestrafen, die über ein überdurchschnittlich hohes Eigenkapital verfügen.

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