Donnerstag, September 19, 2024
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Mitwirkungsverfahren gemäss §13 des Strassengesetzes des Kantons Zürich (Mitwirkung der Bevölkerung)

Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) führt die Stadt Schlieren eine Planauflage des folgenden Projekts durch:  

Errichtung der Kantonalen Velobahn auf der Wiesenstrasse im Abschnitt vom Bahnhof Schlieren bis zur Goldschlägistrasse.  

Die Vorlage besteht aus drei Strassenbauplänen im Massstab 1:200 und einem erläuternden Bericht.  

Die Planauflage dauert von Freitag, 24. Mai bis Montag, 24. Juni 2024. Die Unterlagen können unter www.mitwirken-schlieren.ch eingesehen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen im Stadthaus, Sekretariat Bau und Planung, 2. OG, Büro 204, während den ordentlichen Bürozeiten auf.  

Während dieser Zeit kann sich jedermann zum Planinhalt (Einwendungsverfahren) äussern. Einwendungen gegen das Strassenbauprojekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich über www.mitwirken-schlieren.ch eingereicht werden. Die Einwendung ist mit Antrag und dessen Begründung zu verfassen.  

Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen und dieser Bericht während 60 Tagen öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt (§ 13 Abs. 2 und 3 StrG). Die Auflage dieses Berichtes wird öffentlich bekannt gemacht.

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