Neue Signalisationen, Markierungen oder Nutzungsänderungen müssen jeweils verfügt und amtlich publiziert werden. Erst danach kann entsprechend geahndet werden. Bei den Abklärungen hat sich herausgestellt, dass der Ersatzparkplatz an der Rohrstrasse weder verfügt noch publiziert worden war. Die ausgestellten Ordnungsbussen müssen deshalb zurückgezogen werden. Betroffene, welche die Busse bereits bezahlt haben, erhalten den vollen Betrag zurückerstattet.
Die Rückerstattung kann am schnellsten ausgeführt werden, wenn sich die betroffenen Personen beim Polizeisekretariat per E-Mail an polizeisekretariat@schlieren.ch melden. Die Stadtverwaltung wird jedoch auch ohne Meldung die Betroffenen anschreiben.