Freitag, März 29, 2024
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Schlieremer zu werden ist nicht einfach

Einbürgerung

Für ausländische Einwohner der Stadt führt der Weg zum Schweizer Pass über die Einbürgerung in Schlieren. 2015 gelang das 75 Personen. Sie mussten zahlreiche Voraussetzungen erfüllen und ein langwieriges Verfahren absolvieren.

Ende Juli zählte die Stadt Schlieren 18‘368 Einwohner. Davon besassen 9937 Personen den Schweizer Pass (54%). 2584 Einwohner waren sogar Schlieremer Bürger (14% der Gesamtbevölkerung, 26% der Schweizer). Letztere werden jedes Jahr durch Einbürgerung ein paar Dutzend mehr. 2015 wurden 75 Personen – alles Ausländer – neu ins Bürgerrecht von Schlieren aufgenommen. Die Zahl ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen, obwohl die Anzahl der bewilligten Einbürgerungsgesuche stagniert. Das zeige, dass sich in letzter Zeit immer mehr Familien einbürgern liessen, sagt Stephan Knobel, Bürgerrechtssekretär der Stadt.

Wer Bürger der Stadt Schlieren – und damit auch Bürger des Kantons Zürichs und Schweizerbürger – werden will, muss zahlreiche Voraussetzungen erfüllen und ein langwieriges Verfahren durchlaufen. Für Ausländer, die im Ausland geboren sind, wird verlangt, dass sie den Wohnsitz mindestens während zwölf Jahren in der Schweiz hatten, wovon drei in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Einbürgerungsgesuches. Zudem müssen sie mindestens fünf Jahre ununterbrochen in Schlieren gewohnt haben.

Verlangt wird zudem eine Eingliederung in die schweizerischen Verhältnisse. Dazu gehört, dass man mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist, die schweizerische Rechtsordnung beachtet sowie die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet.

Sozialfälle haben keine Chance

Sodann müssen sich Einbürgerungswillige wirtschaftlich selbst erhalten können. Das heisst, dass sie eine feste und unbefristete Arbeitsstelle haben müssen, und sie durften in den letzten drei Jahren keine Sozialhilfe oder Leistungen der Asylfürsorge beziehen. Auch die Steuern müssen rechtzeitig bezahlt worden sein. Weiter braucht es einen unbescholtenen Ruf. Strafregister und Betreibungsregister dürfen in den letzten fünf Jahren keine Einträge aufweisen. Schliesslich muss man mindestens eine Landessprache beherrschen. In Schlieren bedeutet das, dass man Deutsch gut spricht und versteht. Das Einbürgerungsverfahren beginnt mit dem persönlichen Bezug des Gesuchformulars beim Bürgerrechtssekretariat der Stadt Schlieren. Dabei wird einem erläutert, was die Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind und wie man das Gesuch auszufüllen hat. Gleichzeitig nehmen die Mitarbeiter des Bürgerrechtssekretariats eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten des Gesuchs vor und geben den Einbürgerungswilligen eine erste Rückmeldung zu ihren Chancen und Problemen.

Kanton, Bund und Öffentlichkeit reden mit

Das Einbürgerungsgesuch ist danach beim Gemeindeamt des Kantons Zürich einzureichen. Das Gemeindeamt prüft, ob die Voraussetzungen zur Einbürgerung in den Kanton Zürich gegeben sind und leitet das Gesuch an das Bürgerrechtssekretariat weiter. Das Bürgerrechtssekretariat legt das Gesuch dem Stadtpräsidenten, der zugleich Präsident der Bürgerrechtskommission ist, zur Kenntnisnahme vor. Danach wird die Öffentlichkeit über das Gesuch informiert. Es wird in der Limmattaler Zeitung und auf der Website der Stadt Schlieren publiziert. Die Einwohner erhalten damit Gelegenheit, sich unter Angabe von Gründen positiv oder negativ zum Gesuch zu äussern. Gleichzeitig erstellt das Bürgerrechtssekretariat ein Dossier zum Gesuch. Dieses Dossier wird einem Mitglied der Bürgerrechtskommission zugestellt, das fortan als Referent für das Gesuch fungiert.

Happige Prüfungen in Deutsch und Gesellschaft

Danach werden die Einbürgerungswilligen zu den Standortbestimmungen eingeladen. Dahinter versteckt sich eine Prüfung der Deutschkenntnisse sowie des Wissens über die Schweiz, den Kanton Zürich und die Stadt Schlieren (sogenannte Standortbestimmung Gesellschaft). Zur Vorbereitung der Prüfungen erhalten die Gesuchsteller Broschüren und können Kurse besuchen.

Die Standortbestimmung Deutsch setzt gute Sprachkenntnisse im Schreiben, Lesen, Verstehen und Sprechen voraus. Die Standortbestimmung Deutsch ist bestanden, wenn mindestens 60% der Aufgaben der schriftlichen und mündlichen Prüfungen richtig gelöst wurden. Die schriftliche Prüfung dauert 100 Minuten, die mündliche nach 15 Minuten Vorbereitungszeit 16 Minuten.

In der Standortbestimmung Gesellschaft sind in 75 Minuten hundert Fragen aus den neun Bereichen Geografie/Geschichte/Sprachen, Demokratie und Föderalismus, Rechte und Pflichten, soziale Sicherheit und Gesundheit, Arbeit und Weiterbildung, Schule und Ausbildung, Religion und Feiertage, Kanton Zürich und Stadt Schlieren zu beantworten. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der Aufgaben richtig gelöst wurden, maximal drei Bereichen mangelhaft sind und in den Bereichen Kanton Zürich und Stadt Schlieren mindestens gute Kenntnisse vorgewiesen werden können (6 von 10 bzw. 12 von 20 Punkten).

Zum Schluss ein persönliches Gespräch

Ist die Standortbestimmung erfolgreich verlaufen, erfolgt die Einladung zum Integrationsgespräch mit einem vierköpfigen Ausschuss der Bürgerrechtskommission der Stadt Schlieren. Das Gespräch dauert dreissig Minuten. Inhalt ist das Wissen über Schlieren; die Vernetzung in Schlieren (Vereine, Tätigkeiten, Freunde/Kollegen usw.); aktuelle Probleme in der Schweiz, im Kanton Zürich und in der Stadt Schlieren; Informationsgewohnheiten usw. Zudem wollen die Kommissionsmitglieder einen persönlichen Eindruck von den Kandidatinnen und Kandidaten gewinnen.

Verdeckte Observierung oder Hausbesuche wie im legendären Film Schweizermacher gibt es im Standardeinbürgerungsverfahren nicht mehr. Hausbesuche – durch die Stadtpolizei – sind nur noch bei der erleichterten Einbürgerung die Regel. Diese wird gewährt, wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin des oder der Einbürgerungswilligen Schweizer ist. Ziel des Hausbesuches ist es, festzustellen, ob wirklich eine
Ehe vorliegt und um Scheinehen zu Einbürgerungszwecken zu verhindern.

Ist auch das Integrationsgespräch erfolgreich verlaufen, steht der Einbürgerung fast nichts mehr im Weg. Jetzt wird das Gesuch nochmals publiziert, so dass nochmals begründete Einwendungen möglich sind. Auch der Kanton Zürich und der Bund prüfen das Gesuch nochmals. Kommt von überall her grünes Licht, erhält der Gesuchsteller ein Diplom mit dem Schlieremer Bürgerrecht. Er kann jetzt Antrag auf Schweizer Pass und Identitätskarte stellen und erhält das Stimm- und Wahlrecht. Von der Gesuchstellung bis zur Einbürgerung dauert das Verfahren ein bis zwei Jahre.

Hohe Misserfolgsquote

Eine Einbürgerung ist nicht gratis. Ausländer ohne Rechtsanspruch auf Einbürgerung bezahlen für ihr Gesuch eine Behandlungsgebühr von 1000 Fr., wenn sie noch nicht 25-jährig sind, und von 1700 Fr., wenn sie über 25-jährig sind. Die Standortbestimmung kostet 240 Fr., das Integrationsgespräch 250 Fr. Längst nicht alle Einbürgerungsgesuche enden mit der Erteilung des Bürgerrechts. 2015 wurden neun Gesuche abgelehnt und 24 im Verlauf des Verfahrens zurückgezogen. Wichtigste Gründe waren laut Bürgerrechtssekretär Knobel mangelnde wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit, ungenügende Deutschkenntnisse und ungenügendes staatsbürgerliches Wissen sowie fehlende Integration.

Auf die insgesamt 33 gescheiterten Einbürgerungsgesuche kamen im vergangenen Jahr 47 Gesuche, die total 75 Personen betrafen und erfolgreich waren. Übrigens können auch Einwohner mit Schweizer Pass Schlieremer Bürger werden. Voraussetzung ist, dass sie mindestens zwei Jahre ununterbrochen in Schlieren gelebt haben, sich wirtschaftlich selbst erhalten können und einen unbescholtenen Ruf haben. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann ein Einbürgerungsgesuch beim Bürgerrechtssekretariat der Stadt Schlieren eingereicht werden. Die Einbürgerung für Schweizer ist bei der Stadt gratis. Das Bürgerrechtssekretariat prüft dann das Gesuch. Ist diese Prüfung positiv verlaufen, erteilt die Bürgerrechtskommission das Bürgerrecht der Stadt Schlieren. Das Einbürgerungsverfahren für Schweizer dauert ein bis drei Monate.

Hätten Sie’s gewusst?

Antworten: Auf Fragen klicken!
In der Standortbestimmung «Gesellschaft» werden die Einbürgerungswilligen in einer schriftlichen Prüfung auf ihr Wissen zur Schweiz, zum Kanton Zürich und zur Stadt Schlieren getestet. Hier ein paar Fragen, die die Einbürgerungskandidaten zu Schlieren beantworten müssen:

  1. In welchem Jahr wurde Schlieren erstmals schriftlich erwähnt?
    828
  2. Welche Fläche hat Schlieren und wofür wird sie genutzt?
    658 Hektaren. 50% davon dienen dem Wohnen, der Industrie und dem Verkehr. 50% betreffen Landwirtschaft, Erholung und Wald.
  3. In Schlieren steht das grösste Einzelgebäude einer Firma in der Schweiz. Um welches Gebäude handelt es sich?
    Postzentrum Mülligen
  4. Nennen Sie zwei gewerblich und industriell genutzte Gebiete in Schlieren.
    Zwei aus den folgenden Gebieten: Wagiareal, Gasiareal, Rietbach oder Reitmen.
  5. Wie viele Mitglieder zählt das Stadtparlament?
    36
  6. Nennen Sie drei Ressorts aus dem Stadtrat.
    Drei aus den folgenden Ressorts: Präsidiales; Bau und Planung; Bildung und Jugend; Finanzen und Liegenschaften; Sicherheit und Gesundheit; Soziales; Werke, Versorgung und Anlagen.
  7. Schlieren bietet alle Stufen der Volksschule an. Um welche handelt es sich?
    Kindergarten, Primarschule und dreiteilige Sekundarschule
Rechtsgrundlagen

Auf Bundesebene tritt am 1. Januar 2018 ein total revidiertes Bürgerrechtsgesetz in Kraft. Es sieht vor, dass Personen eingebürgert werden können, die über eine Niederlassungsbewilligung verfügen, seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz leben und in der Schweiz integriert sind. Als integriert gilt, wer Sprachkenntnisse in einer Landessprache ausweist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die Werte der Bundesverfassung beachtet, am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnimmt und sich um die Integration seiner Familie kümmert. Zudem müssen einbürgerungswillige Personen mit den hiesigen Lebensverhältnissen vertraut sein und dürfen die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden. Aufgrund der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetztes sind teilweise Anpassungen des kantonalen Rechts und der kantonalen Organisationsstrukturen erforderlich. Das wiederum macht eine Überarbeitung der Schlieremer Einbürgerungsverordnung notwendig. Im Juni hat das Schlieremer Parlament die revidierte Bürgerrechtsverordnung an den Stadtrat zurückgewiesen, weil einige auf eine Verschärfung der Einbürgerungspraxis abzielende Änderungsanträge der Geschäftsprüfungskommission unklar formuliert waren.

Bürgerrechtskommission

Die Bürgerrechtskommission ist zuständig für die Begutachtung aller Bürgerrechtssachen. Sie prüft die Einbürgerungsgesuche, nimmt die Resultate der Standortbestimmung Deutsch und Gesellschaft zur Kenntnis und führt die Integrationsgespräche mit den Gesuchstellern durch. Fallen die Prüfung des Einbürgerungsgesuchs, die Standortbestimmung und das Integrationsgespräch positiv aus, erteilt sie das Bürgerrecht der Stadt Schlieren. Die Bürgerrechtskommission besteht aus acht Mitgliedern und einem Präsidenten. Präsident ist von Amtes wegen der Stadtpräsident, Toni Brühlmann-Jecklin (SP). Die Mitglieder der Bürgerrechtskommission werden von den wahlberechtigten Schlieremer Einwohnern für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die nächste Wahl findet 2018 statt. Mitglieder der Bürgerrechtskommission sind aktuell: Trudy Schönbächler, Vizepräsidentin (CVP), Sasa Stajic (FDP), Thomas Bolliger (SVP), Jürg Brem (SP), Peter Britschgi (FDP), Gabrièle Estermann (CVP), Rosmarie Schmid (SVP) und Jeannette Stähelin (CVP).

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