Samstag, April 20, 2024
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So geht Politik im Kanton Zürich

Der Kantonsrat, das Parlament/die Legislative, ist die gesetzgebende Gewalt im Kanton Zürich. Der Regierungsrat, die Exekutive, ist die ausführende Gewalt. Beide Behörden werden am kommenden 12. Februar 2023 neu gewählt.

Der Kantonsrat ist das Parlament des Kantons Zürich. Die 180 Mitglieder zählende Volksvertretung ist nach schweizerischem Staatsverständnis die oberste Behörde im Kanton. Die Organisation und die Aufgaben des Kantonsrats sind in der Kantonsverfassung, im Kantonsratsgesetz und im Geschäftsreglement des Kantonsrats festgelegt.
Vorbehältlich der demokratischen Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger beschliesst der Kantonsrat über Verfassungs- und Gesetzesänderungen und über neue Gesetze. Darüber hinaus verabschiedet er das Budget und die Rechnung des Kantons und entscheidet über grössere Projektausgaben. Er wählt die Mitglieder der obersten Gerichte sowie weiterer Behörden im Kanton, wie beispielsweise den Bankrat der Zürcher Kantonalbank (ZKB), den Verwaltungsrat der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) oder die Ombudsperson. Zudem hat der Kantonsrat die Oberaufsicht über die Regierung des Kantons, die Kantonsverwaltung, die selbständigen Anstalten und die Justizverwaltung.
Der Kantonsrat ist ein Milizparlament – seine Mitglieder üben ihr Amt nur nebenberuflich aus. Der Kantonsrat tagt jeden Montagmorgen – ausser während der Sommer-, Herbst- und Sportferien und an kirchlichen Feiertagen. Tagungsort war bis zur Coronavirus-Pandemie das Rathaus in Zürich am Limmatquai. Seither hält der Kantonsrat seine Sitzungen in der Messe Zürich ab, wo die Platzverhältnisse nicht so eng sind.
Der Regierungsrat ist die Regierung des Kantons Zürich. Er besteht aus sieben vollamtlichen Mitgliedern. Die Organisation und die Aufgaben des Regierungsrats sind in der Kantonsverfassung sowie im Gesetz über die Organisation des Regierungsrats und der kantonalen Verwaltung festgehalten.
Zu den Aufgaben des Regierungsrats gehört die Ausarbeitung von Entwürfen für Verfassungsänderungen, für Gesetze und Gesetzesänderungen und für Kreditbeschlüsse zuhanden des Kantonsrats beziehungsweise der Stimmberechtigten des Kantons. Er vollzieht die Gesetze und Kreditbeschlüsse, die der Kantonsrat verabschiedet hat. Er bereitet das Budget des Kantons vor und erstellt die Jahresrechnung und den Geschäftsbericht. Er legt die mittel- und langfristigen Ziele der Regierungspolitik fest. Er vertritt den Kanton nach aussen, in erster Linie gegenüber dem Bund und anderen Kantonen. Der Regierungsrat handelt interkantonale und internationale Verträge aus. Er entscheidet über verwaltungsrechtliche Rekurse. Er leitet schliesslich die kantonale Verwaltung mit insgesamt über 30’000 Beschäftigten.

Text: Martin Gollmer, Foto: Istock.com

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