Freitag, April 19, 2024
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Spannende Ausgangslage

Weil keine/r der Kandidierenden im ersten Wahlgang das absolute Mehr erreichte, kommt es bei den Friedensrichterwahlen zu einem zweiten Wahlgang. Alle drei Kandidierenden treten nochmals an. Ein Mann steht dabei zwei Frauen gegenüber

Der zweite Wahlgang der Friedensrichterwahlen in Schlieren am kommenden 1. September verspricht spannend zu werden. Im ersten Wahlgang am vergangenen 19. Mai erreichte nämlich keine/r der Kandidierenden das erforderliche absolute Mehr von 1054 Stimmen. Adrian Leimgrübler erzielte 777 Stimmen, Songül Viridén 677 Stimmen und Janine Marti-Matt 646 Stimmen. Alle drei entschieden sich daraufhin, auch im zweiten Wahlgang anzutreten. Neutralisieren sich die beiden weiblichen Kandidierenden gegenseitig und ebnen damit ihrem männlichen Konkurrenten den Weg ins Friedensrichteramt? Im zweiten Wahlgang gilt das relative Mehr.

Friedensrichter vermitteln in sämtlichen Zivilstreitigkeiten mit einigen Ausnahmen, die in der Zivilprozessordnung geregelt sind. Zu den Ausnahmen gehören etwa Scheidungen. Ein Friedensrichter ist gewandt in Verhandlungsführung und Vermittlung, besitzt juristische Grundkenntnisse, verfügt über eine gute Allgemeinbildung, kennt Fremdsprachen, kann mit den heutigen Medien umgehen und ist unabhängig von anderen (beruflichen und politischen) Verpflichtungen. Auch hat er genügend zeitliche Kapazität. In Schlieren fallen zwischen 150 und 200 Fälle pro Jahr an (Tendenz steigend), was ungefähr einem 80-Prozent-Pensum entspricht.

 

 

 

Text: Martin Gollmer, Fotos: ZVG

 

 

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