Donnerstag, März 28, 2024
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Teilrevision der Bau- und Zonenordnung

Schlieren will den Kommunalen Mehrwertausgleich in der Bau- und Zonenordnung festhalten und führt deshalb eine Teilrevision durch.

Wenn auf- oder umzont wird, kann höher und dichter gebaut werden. Die dadurch entstehende Verdichtung führt zu einem haushälterischen Umgang mit Grund und Boden, wie dies im Raumplanungsgesetz verlangt wird. Aufzonungen haben zur Folge, dass der Wert eines Grundstücks durch eine höhere Ausnützung steigt, da mehr Gewinn erwirtschaftet werden kann. Für die öffentliche Hand entstehen jedoch mehr Kosten im Infrastrukturbereich, beispielsweise für Quartierspielplätze, Parks oder den Ausbau des öffentlichen Verkehrs.

Damit der Mehrwert in einem fairen Verhältnis an die Städte und Gemeinden fliessen kann, hat der Kantonsrat im Oktober 2019 das Mehrwertausgleichsgesetz verabschiedet, welches am 1. Januar 2021 in Kraft treten wird. Damit auch in Schlieren ein Teil dieses Mehrwerts für öffentliche Aufgaben verwendet werden kann, muss eine Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) durchgeführt werden.

Schlieren braucht den Mehrwertausgleich
Die Aufgaben aus dem Stadtentwicklungskonzept und der kommunalen Richtplanung, die den öffentlichen Raum betreffen und durch die öffentliche Hand in den nächsten Jahren geleistet werden müssen, sind umfassend und sehr kostspielig. Mit den Einnahmen aus dem Mehrwertausgleich wird ein Teil der anfallenden Kosten gedeckt werden können. Bei Aufzonungen im Zentrum beispielsweise können Beiträge aus dem Mehrwertausgleichfonds für die Neugestaltung des Stadtparks mit der angrenzenden Pischte 52 verwendet werden.

Öffentliche Auflage erstmals mit E-Mitwirkung
Die Frist für die öffentliche Auflage zum Mehrwertausgleich läuft noch bis zum 20. Oktober. Erstmals können die Einwendungen online eingereicht werden. Dazu wurde eine spezielle Website erstellt. Auf dieser neuen, benutzerfreundlichen Plattform können Mitwirkende einfach, sicher und verbindlich ihre Einwendungen eingeben, welche anschliessend durch die Verwaltung effizient verarbeitet werden können. Eine Vereinfachung für alle am Prozess Beteiligten: Nutzen Sie diese Möglichkeit!

Zur Website: www.mitwirkung-schlieren.ch

Das Revisionsverfahren im Überblick
Parallel zur öffentlichen Auflage wurde die Teilrevision zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. Im Anschluss sind allenfalls Anpassungen gemäss Vorprüfungsbericht vorzunehmen, die allfälligen Einwendungen zu bearbeiten und der Bericht über die nicht berücksichtigten Einwendungen zu erstellen. Danach kann der Stadtrat die Teilrevision dem Parlament zur Festsetzung überweisen.

Gesamtüberprüfung der BZO in Etappen
Da die Baudirektion des Kantons Zürich für Teilrevisionen, die ausschliesslich den Kommunalen Mehrwertausgleich umfassen, ein beschleunigtes Verfahren zugesichert hat, wurde dieses Vorgehen vorgezogen.

Die Stadt Schlieren hat 2019 die umfassende Gesamtüber­prüfung der BZO von 1996 in Angriff genommen. Die öffentliche Auflage einer ersten Teilrevision zur strukturellen und inhaltlichen Modernisierung der BZO, welche auch Aussagen zur zentralen Achse Zürcher-Badenerstrasse beinhalten wird, folgt in den nächsten Monaten.

 

 

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