Der Stadtrat Schlieren erlässt per sofort ein totales Feuerverbot im gesamten Stadtgebiet von Schlieren. Das Verbot gilt bis auf Widerruf, voraussichtlich über den 1. August hinaus.
Die ausserordentliche Wettersituation hat zu extremer Trockenheit und damit zu sehr hoher Brandgefahr in ganz Schlieren geführt. Daher erlässt der Stadtrat ein absolutes Feuerverbot auf dem ganzen Stadtgebiet. Das Verbot stützt sich auf §18 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz.
Das Verbot betrifft jegliches Entfachen von Feuer im Freien. Darunter fallen alle offenen Feuer insbesondere an fest eingerichteten Feuerstellen im Wald, in Waldnähe, in Gärten, auf Balkonen und Grillplätzen. Auch Grillgeräte, die mit Holz oder Holzkohle betrieben werden, dürfen nicht in Betrieb genommen werden. Ebenfalls grundsätzlich untersagt ist das Abbrennen von Feuerwerk. Zudem dürfen keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer weggeworfen werden.
Der Stadtrat dankt der Bevölkerung von Schlieren für die konsequente Einhaltung des Feuerverbots. Er wird dieses Verbot nach ausgiebigen Niederschlägen und gleichzeitig sinkenden Temperaturen widerrufen. Dies wird gemäss Wettervorhersage wohl erst nach dem Nationalfeiertag möglich sein.