Dienstag, April 23, 2024
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Verantwortungsvolle Ämter

Am 10. Juni werden die Mitglieder der Schulpflege Schlieren und der Bürgerrechtskommission gewählt.
Besonders das Amt einer Schulpflegerin, eines Schulpflegers wird oft deutlich unterschätzt.
Bea Krebs, Stadträtin und Schulpflegepräsidentin, erklärt warum.

Liebe Stimmbürgerin, lieber Stimmbürger
Liebe Eltern

 

Am 10. Juni entscheiden Sie, wer zukünftig die Geschicke der Schule Schlieren in Händen hält. Das Amt einer Schulpflegerin, eines Schulpflegers ist ein Verantwortungsvolles, welches aus meiner Erfahrung oftmals deutlich unterschätzt wird. So leitet und beaufsichtigt die Schulpflege im organisatorischen Bereichgemäss Volksschulgesetz die Schulen, legt die Organisation und die Angebote fest und genehmigt die Schulprogramme.Im personellen Bereich haben die Mitglieder der Schulpflege ebenfalls wichtige Aufgaben. Sie sind Mitglieder der Beurteilungsteams für die Mitarbeiterbeurteilung von Schulleitungen und Lehrpersonen und führen jährlich Schulbesuche durch, an welchen den Lehrpersonen ein qualifiziertes Feedback gegeben wird. Tauchen Probleme mit Lehrpersonen, Eltern oder Schülerinnen und Schülern auf, übernehmen die Mitglieder der Schulpflege die Gesprächsleitung.

 

Diese Aufgaben übernehmen sie während des Tages, Flexibilität ist gefordert, die Mitglieder müssen tagsüber abkömmlich sein. Die Schulpflege Schlieren hat in den letzten Jahren mit Freude und Einsatz zusammengearbeitet. Ihre Erfahrungen als Eltern, als Führungspersonen oder als Berufstätige mit unterschiedlichstem Erfahrungsschatz waren dabei von zentraler Bedeutung.

 

Gute Menschenkenntnis gefordert

 

Aber auch das Amt in der Bürgerrechtskommission ist ein Amt, welches eine hohe Verantwortung, gute Menschenkenntnisse und eine faire, konsequente Haltung erfordert. Die Kommission ist zuständig für die Begutachtung aller Bürgerrechtssachen. Sie prüft die Einbürgerungsgesuche und führt mit den Gesuchstellenden Gespräche, in denen die Integration (Deutschkenntnisse, Beachtung der Rechtsordnung etc.) und das Vertrautsein mit den schweizerischen Verhältnissen (geographisch, politisch, gesellschaftlich etc.) geprüft werden. Fällt die Prüfung des Einbürgerungsgesuchs positiv aus, erteilt sie das Bürgerrecht der Stadt Schlieren. Anfang 2018, hat es eine Anpassung auf Bundes- und Kantonsebene gegeben. Die kommunale Bürgerrechtsverordnung ist vom Gemeindeparlament am 12. März 2018 aufgehoben worden, da es aufgrund der dichten Regelung des Bürgerrechtswesens durch die übergeordnete Gesetzgebung keine städtische Verordnung mehr braucht. Die Gemeinden können noch bestimmen, ob sie die Grundkenntnisse der Gesuchstellenden zu den schweizerischen Verhältnissen mit einem standardisierten Fragebogen oder einem Test prüfen wollen. Die Bürgerrechtskommission besteht aus 8 Mitgliedern und einem Präsidium, das vom Stadtrat aus seiner Mitte bestimmt wird.

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